Eine kieferorthopädische Korrektur ist nicht nur bei Kindern oder Heranwachsenden möglich, sondern stellt auch bei Erwachsenen eine Möglichkeit dar, Fehlstellungen der Zähne zu beseitigen. Ob eine Behandlung sinnvoll und möglich ist, wird im Rahmen einer Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und Kieferknochen ermittelt. Eine Korrektur der Zähne ist nicht nur aus ästhetischen Gründen sinnvoll, sondern kann in bestimmten Fällen wesentlich für die Mund- und Zahngesundheit sein. Um Positionen und Stellungen der Zähne zu korrigieren, gibt es verschiedene Behandlungsansätze.
Die Kosten, die die verschiedenen Behandlungsansätze mit sich bringen, variieren stark von der Art und dem Umfang der Zahnfehlstellung, der verwendeten kieferorthopädischen Apparatur, der Behandlungsdauer und des Behandlungsaufwandes. Kieferorthopädische Behandlungen ab dem 18ten Lebensjahr werden nur in schweren Fällen, welche eine chirurgische und kieferorthopädische Kombinationsbehandlung notwendig erscheinen lassen,von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen die jeweiligen Kosten im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags. Laut § 33 Einkommenssteuergesetz (EstG) können bestimmte medizinische Behandlungen als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend gemacht werden.
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